TimoCom TRUCK & CARGO® - Deutschland -
1. Allgemeines
Für alle Lieferungen und Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Auflagen und Bedingungen des Nutzers sind auch dann unverbindlich, wenn TimoCom ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ergänzungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausschließlich der Schriftform, insbesondere jede Abweichung von dieser Schriftformklausel.
2. Vertragsgegenstand
TimoCom stellt dem Nutzer gegen periodisch zu leistendes Entgelt ein Nutzungsrecht an Software zur Verfügung. Die Software ermöglicht dem Nutzer - soweit nicht anders vereinbart - das Anbieten von Laderaumkapazitäten und Ladungen, sowie die Einsicht in die angebotenen Laderaumkapazitäten und Ladungen, für internationale Straßentransporte rund um die Uhr bei der Datenbank TimoCom TRUCK & CARGO® („Software“). Ausgenommen sind Zeiten, in denen der von TimoCom genutzte Server aufgrund von technischen oder anderen, von TimoCom nicht zu beeinflussenden Gründen nicht erreichbar ist oder TimoCom Wartungsarbeiten am Server vornimmt, bei denen Störungen beim Zugriff unvermeidlich sein können.
3. Das Nutzungsrecht
(1) TimoCom liefert dem Nutzer die Software.
(2) Auswahl, Beschaffung und Einsatz erforderlicher Hardware und Datenfernverbindungen erfolgen ausschließlich durch den und auf Risiko des Nutzers.
(3) Das mit diesem Vertrag gewährte Nutzungsrecht gilt nur für die individuell vereinbarte Anzahl von Einzelzugängen im Gewerbebetrieb je Niederlassung, selbständig oder unselbständig, des Nutzers auf die Datenbank von TimoCom und ist nicht auf Dritte übertragbar. Jede darüber hinausgehende Nutzung, sei es durch Kopien, durch parallele oder alternierende Verwendung auf verschiedenen Arbeitsplätzen oder zugunsten verschiedener Gewerbebetriebe und/oder Niederlassungen bedarf der schriftlichen Vereinbarung zusätzlicher entgeltlicher Lizenzen.
(4) Das Nutzungsrecht gilt nur für die Eingabe und Abfrage gewerbespezifischer Daten im ordentlichen Geschäftsbetrieb. Die Nutzung für andere Zwecke, etwa für Scheinofferten, Werbemitteilungen, allgemeine Anfragen oder sonstige Daten, die geeignet sind, die Nutzung der Software für den Nutzer oder andere Nutzer zu erschweren oder zu behindern, ist unzulässig. Überholte Daten sind unverzüglich zu löschen. Die Eingabe hat vollständig, in einfacher Schrift ohne zusätzliche Leerzeichen oder sonstiger allein zur Hervorhebung geeigneter Zeichen und mit den richtigen Angaben in den vorgesehenen Eingabefeldern zu erfolgen. Entspricht die Dateneingabe nicht diesen Kriterien, behält sich die TimoCom das Recht vor, solche Angebote automatisch zu löschen.
(5) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf softwaretechnische laufende Beratung, auf Nachlieferung von Updates oder weiteren Datenträgern, insbesondere kein Recht auf den Quellcode. Dem Nutzer ist die Verwendung der lizenzierten Software für softwaretechnische Weiterentwicklungen, abgeänderte Versionen oder für die Anfertigung von Kopien zugunsten Dritter, auch anderer Nutzer, untersagt. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung hat der Nutzer eine Vertragsstrafe in Höhe des Entgeltes für zwölf Monate zu leisten.
(6) Die von der Software bereitgestellten Daten dürfen ausschließlich über die vorhandene Druckfunktion extrahiert werden. Eine automatisierte Nutzung der Software bedarf der schriftlichen Zustimmung durch TimoCom.
(7) Hält der Nutzer eine vertragliche Pflicht, insbesondere die Pflicht nach Ziff. 3 (3) bis (6), Ziff. 4 (2), Ziff. 5 (2), Ziff. 7 (2) oder (3), nicht ein oder stellt er auf Aufforderung die Vertragsverletzung nicht umgehend ab, so wird TimoCom von seiner Leistungspflicht frei („Sperrung“), behält jedoch den Anspruch auf die Gegenleistung.
(8) Die Einrichtung von Hyperlinks und die von der Homepage der TimoCom aus durch Hyperlinks zugänglichen Informationen auf Internetseiten Dritter sind kein Bestandteil der vertraglichen Leistungen. Sie dienen auch nicht dazu, die vertraglichen Leistungspflichten näher zu beschreiben. Die eingerichteten Hyperlinks bzw. die über diese Hyperlinks zugänglichen Seiten werden nicht ständig kontrolliert, so dass TimoCom keine Haftung für deren Inhalt oder Richtigkeit übernimmt.
3a. Das Nutzungsrecht Tc eMap®
(1) TC eMap® ermöglicht die Übermittlung der Daten für Kartendarstellung und Routenberechnung online zum Nutzer. Sämtliche Kartendarstellungen sind - wie alle Landkarten - ständigen Veränderungen unterworfen und niemals eine vollständige Abbildung der Wirklichkeit. TimoCom schuldet daher nicht die Sicherstellung der Richtigkeit der Kartendarstellungen und anderer Daten. Die Leistungspflicht von TimoCom beschränkt sich auf die Bereitstellung, Aufarbeitung und Visualisierung der Daten für den Nutzer. TimoCom ist berechtigt, im Rahmen der Weiterentwicklung und Optimierung ihrer Produkte Änderungen an ihnen vorzunehmen, sofern hierdurch nicht die wesentlichen Leistungsmerkmale eingeschränkt werden.
(2) Die in TC eMap® dargestellten Daten und Informationen werden von Dritten bezogen. TimoCom behält sich daher den Rücktritt vom Vertrag im Falle der nicht richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung vor. Dem Nutzer bleibt der Verschuldensnachweis gegenüber TimoCom frei.
(3) Das Programm sucht die Ziele nach den jeweils angegebenen Ortsnamen. Dabei sind Suchergebnisse mit ähnlichen Ortsnamen oder Mehrfachnennungen möglich. TimoCom schuldet nicht die richtige automatische Auswahl des gewünschten Ortes durch das Programm. Karten unterliegen nach dem Stand der Technik ständigen Veränderungen. Es wird keine Gewährleistung für Angaben, sowie die Fehlerfreiheit und Beschaffenheit der Karten übernommen. Für den Verlust von Daten, Programmen und deren Wiederherstellung durch Nutzung von TC eMap® haftet TimoCom nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen, wie z. Bsp. regelmäßiger Datensicherung, vermeidbar gewesen wäre. Die Gefahr der Nicht- oder Falschübermittlung der Daten geht auf den Nutzer über, sobald die Daten den Einflussbereich von TimoCom verlassen haben.
(4) Kartenmaterial und andere artverwandte Daten (die Karten) werden von Lizenzgebern bezogen. Die Karten sind urheberrechtlich geschützt. TimoCom gewährt dem Nutzer eine nicht übertragbare, nicht ausschließliche Unterlizenz zur Benutzung solcher Karten, die in den Produkten von TimoCom verwendet werden, ausschließlich für den internen Gebrauch durch den Nutzer. Der Nutzer darf die Karten weder kopieren, zerlegen, extrahieren, ändern oder daraus abgeleitete Produkte herstellen. Der Nutzer darf den Quellcode, Quellendateien oder die Struktur der Karten insgesamt oder teilweise weder ableiten noch eine solche Ableitung versuchen, und zwar weder durch Umkonstruierung, Zerlegung, Dekompilierung oder auf anderen Wegen. Der Nutzer darf die Produkte nicht zum Betreiben einer Dienstleistungsfirma oder zu anderen Zwecken nutzen, die das Verarbeiten von Karten durch andere Personen oder Einheiten einschließen. Der Nutzer erhält keine Eigentumsrechte, die insgesamt bei den Lizenzgebern verbleiben. Hinweise auf ein Copyright, Quellenangaben oder den Eigentumsvorbehalt in oder an den Karten dürfen nicht verändert, verborgen oder entfernt werden.
(5) Sofern dritte Lieferanten die Preise, die bei Abschluss des Vertrages bestanden, gegenüber TimoCom erhöhen, behält sich TimoCom das Recht vor, die Preise gegenüber dem Nutzer entsprechend zu erhöhen. Die Preiserhöhung wird 2 Wochen zum nächsten Monatsersten nach Zugang der Erklärung wirksam. Sollte die Preiserhöhung für die Nutzung des TC eMap® durch TimoCom 10 % innerhalb eines Kalenderjahres übersteigen, so steht dem Nutzer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, dass innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung ausgeübt werden kann.
4. Das Nutzungsentgelt
(1) Das Nutzungsentgelt ist jeweils für den Benutzungszeitraum im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag des Zeitraumes, fällig. Rechnungen für zusätzliche Leistungen erbracht durch TimoCom sind sofort fällig. Kosten der Zahlung gehen sämtlich zu Lasten des Nutzers.
(2) Gerät der Nutzer mit einem Betrag, der einem Nutzungsentgelt für einen Monat entspricht, für längere Dauer als 14 Kalendertage in Verzug, ist TimoCom unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen.
(3) Ein Recht des Nutzers zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung seiner Leistungen wegen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, für unstreitige oder rechtskräftig entschiedene Gegenforderungen.
5. Gleichbehandlung, keine Unterlizenzen, Schutzrechte, Datenschutz
(1) Die Software verschafft dem Nutzer gleichberechtigten Zugang zur Datenbank neben anderen Nutzern ohne Anspruch auf Bevorzugung gegenüber anderen Nutzern.
(2) Dieser Lizenzvertrag berechtigt nicht zur Erteilung von Unterlizenzen oder zur Weitergabe der mit der Software gewonnenen Daten- oder Nutzungsmöglichkeiten an Dritte, insbesondere nicht zur Nutzung der Software für eigene EDV-technische Schutzrechte. Die Software und deren Quellcode sind urheberrechtlich geschützt. Die Software bleibt Eigentum der TimoCom.
(3) Der Nutzer hat TimoCom jede ihm bekannt werdende, gegen die Nutzungsregeln dieses Vertrages verstoßende Nutzung Dritter oder behauptete Ansprüche Dritter gegen seine Nutzung oder gegen TimoCom anzuzeigen, um alsbaldige Rechtsverteidigung zu ermöglichen.
(4) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass TimoCom die geschäftlichen Daten des Nutzers zum Zwecke des Vertragsschluss und der Vertragsabwicklung speichert, sowie bei namhaften Wirtschaftsauskunfteien Informationen über den Nutzer einholt.
(5) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass TimoCom die technischen Daten des Nutzers zum Zwecke der Sicherheit der Daten und zur Verbesserung der Datenübertragung speichert.
(6) Die Verweigerung des Einverständnisses nach Ziff. 5 Absatz (4), (5) oder (6) schließt ein Zustandekommen des Lizenzvertrages aus.
6. Gewährleistung und Haftung
(1) TimoCom gewährleistet ausschließlich, dass die Software für den Zweck nach Nr. 2 geeignet ist. Angaben in Produktbeschreibungen, Prospekten und von TimoCom zur Verfügung gestellten Benutzerhinweisen stellen unverbindliche Empfehlungen dar. Eine weitere Gewährleistung von TimoCom ist ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt TimoCom keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der von den anderen Nutzern eingestellten Daten sowie für die Kompatibilität der Software mit der EDV-technischen Umgebung beim Nutzer oder mit verwendeten Datenfernverbindungen.
(2) TimoCom haftet nicht für Schäden des Nutzers, es sei denn, TimoCom hat diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder durch schuldhafte Verletzung einer vertraglichen Kardinalpflicht.
(3) Ist der Nutzer Kaufmann, so ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit auf das 10-fache des monatlichen Nutzungsentgelts begrenzt.
(4) TimoCom haftet nicht für Schäden, die sich verschiedene Nutzer untereinander zufügen, sei es durch Verlust oder Übertragungsfehler von Daten oder in sonstiger Weise.
(5) Die Haftung für eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch TimoCom, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bleibt von dem Haftungsausschluss unberührt.
(6) Der Nutzer stellt TimoCom von allen Verbindlichkeiten frei, die dadurch entstehen, dass der Nutzer die Software nicht bestimmungsgemäß nach diesem Vertrag einsetzt. TimoCom schließt sinngemäß gleiche Vereinbarungen mit anderen Nutzern und tritt gegebenenfalls (nach vorrangiger Befriedigung eigener Schadensersatzansprüche von TimoCom) etwa bestehende Schadensersatzforderungen gegenüber anderen Nutzern zur Deckung eines Schadens an den Nutzer ab.
7. Weiterleitung von Beschwerden, Pflicht zur Stellungnahme, Kündigungsrecht
(1) Erhält TimoCom Informationen über einen Nutzer, nach denen der Nutzer seine Pflichten aus einem Frachtvertrag schuldhaft verletzt hat (nachstehend: Beschwerde), ist TimoCom berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Beschwerden mit oder ohne Benennung des Beschwerdeführers an den betroffenen Nutzer oder, nach dessen Anhörung, an andere Nutzer weiterzuleiten. TimoCom ist nicht verpflichtet, die Beschwerde zu prüfen.
(2) Der Nutzer, gegen den sich die Beschwerde richtet („ Betroffene“), ist verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Zugang der Mitteilung über die Beschwerde zu deren Inhalt schriftlich gegenüber TimoCom Stellung zu nehmen, zumindest aber seinen etwa längeren Zeitbedarf für die Stellungnahme zu begründen.
(3) Gelingt es dem Nutzer in seiner Stellungnahme nicht, den in der Beschwerde enthaltenen Vorwurf einer Pflichtverletzung zu entkräften, ist TimoCom berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Nutzer zur Abhilfe innerhalb einer weiteren Woche aufzufordern. Das befristete Abhilfeverlangen ist entbehrlich, wenn dieses TimoCom nach den Umständen nicht zumutbar ist.
(4) Die Rechte aus vorstehendem Abs. 2 in Verbindung mit Ziff. 8 Abs. 2 bestehen alleine im Interesse von TimoCom. Macht TimoCom davon keinen Gebrauch, ist eine Haftung gegenüber den übrigen Nutzern ausgeschlossen.
(5) TimoCom ist berechtigt, Beschwerden in geeigneter Form in der Datenbank TimoCom TRUCK & CARGO® zu veröffentlichen. Da es sich bei den Beschwerden um Angaben Dritter handelt, zu deren Prüfung TimoCom nicht verpflichtet ist, ist eine Haftung von TimoCom wegen des Inhalts einer Beschwerde ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn TimoCom die Unrichtigkeit des Inhalts der Beschwerde kannte oder kennen musste.
8. Vertragsdauer, Kündigung, Schlussbestimmungen
(1) a) Während der kostenfreien vierwöchigen Testphase gilt eine beiderseitige sofortige Kündigungsfrist.
b) Das Vertragsverhältnis beginnt mit schriftlicher Annahme oder mit Unterzeichnung dieses Vertrages und kann ohne Angabe von Gründen ordentlich beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Die Vertragsdauer beträgt 1 Monat und verlängert sich jeweils um 1 Monat, wenn der Vertrag nicht zuvor ordentlich von einer Partei gekündigt wird.
(2) Jede Partei ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn:
a) der Nutzer zahlungsunfähig wird oder Zahlungsunfähigkeit droht,
b) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers mangels Masse abgelehnt wurde oder der Nutzer eine eidesstattliche Versicherung abgeben muss oder
c) der Nutzer schuldhaft gegen die Bestimmungen Ziff. 3 (3), (4) oder (5), Ziff. 5 (2), Ziff. 7 (2) oder (3) dieser Bedingungen verstößt.
(3) Das Nutzungsrecht gilt ab Freischaltung durch TimoCom und endet zeitgleich mit dem Vertragsverhältnis.
(4) Mit Vertragsende hat der Nutzer die Software auf Datenträger an TimoCom unter Ausschluss jedes Zurückbehaltungsrechts unverzüglich zurück zu liefern und jede Nutzung der Software zu unterlassen.
(5) TimoCom kann einen Hinweis auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem jeweiligen Nutzer in die Datenbank TimoCom TRUCK & CARGO® aufnehmen.
(6) Ist der Nutzer Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Düsseldorf als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
06-2006